Mitgliedschaft

Wenn Sie sich für eine Wohnung aus dem Eigenbestand der WBG entschieden haben, werden Sie Mitglied und Mieter. Das heißt, Sie werden Miteigentümer in Höhe Ihres Geschäftsanteils an der WBG, profitieren von einem Dauerwohnrecht, einer mieterorientierten Betreuung, hohem Instandhaltungsbewusstsein, demokratischer Mitbestimmung, persönlichen Ansprechpartnern und einem gesunden Miteinander in der Gemeinschaft.

Um bei der WBG Mitglied zu werden, ist es notwendig, einen Geschäftsanteil (Pflichtanteil) in Höhe von 160,00 € zu erwerben. Beim Abschluss eines Mietvertrag oder Garagenmietvertrages sind von Ihnen jeweils weitere Geschäftsanteile (Pflichtanteile) zu erwerben. Ein einmalige Eintrittsgeld von 20,00 € kommt noch hinzu.

Die Pflichtanteile sind vor Bezug der Wohnung bzw. Schlüsselaushändigung in voller Höhe einzuzahlen.

Möchten Sie Ihre Wohnung oder Garage kündigen, so können Sie selbstverständlich auch Ihre Mitgliedschaft kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass nach der Satzung der WBG die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft spätestens bis zum 30. September eines Jahres vorliegen muss, damit Sie zum Ende des Geschäftsjahres als Mitglied ausscheiden können. Ansonsten treten Sie erst am Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres aus der Genossenschaft aus. Die Auszahlung von Geschäftsguthaben erfolgt jeweils im Folgejahr nach der ordentlichen Mitgliederversammlung (turnusmäßig im November/Dezember des Folgejahres).

Weitere Informationen können Sie der Satzung entnehmen, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.