Aktuelles zu den Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Basisversorgung wird damit günstiger.

Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun:

Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Nachfolgend die wichtigsten Informationen:

Zum 01.03.2023 trat rückwirkend ab Januar 2023 die so genannte “Energiepreisbremse” für Strom und Gas in Kraft.

Für direkt mit dem Energieversorger abgeschlossene Verträge gilt ab dann:

Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Der Gaspreispreisdeckel beträgt für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine: 12 Cent pro Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Für unseren Allgemeinstrom- und den Gasbezug haben wir dank einer Kooperation mit insgesamt 11 anderen Wohnungsunternehmen in Südwestfalen/ im Sauerland günstigere Preise mit den Energieversorgern aushandeln können.

Hier liegen die Preise also bereits unter den genannten Deckelungen – eine weitere Ersparnis tritt nicht ein.

Gleichwohl gilt: Energiesparen lohnt sich weiterhin.

Quelle: www.Bundesregierung.de

Ihre Wohnungsbaugenossenschaft Hilchenbach eG